Die Regierungspräsidien sind für den Schadensausgleich bei Schäden landwirtschaftlicher Nutztierhaltungen durch Wolfsübergriffe zuständig. Kommt es zu einem Nutztierschaden, der nachweislich durch einen Wolf verursacht wurde, oder bei dem ein Wolfs als Verursacher mit hinreichender Sicherheit festgestellt wurde, können die Tierhaltenden einen Antrag auf Schadensausgleich stellen. Die Beratung sowie die Antragsabwicklung dazu läuft über das jeweils zuständige Regierungspräsidium.
Schadensausgleich