Herdenschutz und Förderung

Da in ganz Hessen jederzeit mit durchziehenden Wölfen zu rechnen ist, sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dazu aufgerufen, unbedingt für einen sachgerechten Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies reduziert das Risiko eines Übergriffs deutlich und vermeidet, dass Wölfe lernen, Nutztiere als leicht zugängliche Nahrungsquelle einzuordnen.

Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)

Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) berät Weidetierhalter kostenfrei zum Herdenschutz, hilft die betrieblichen Möglichkeiten zur Prävention von Übergriffen von großen Beutegreifern auszuschöpfen, eröffnet Informationsquellen zum Thema und beleuchtet die wirtschaftlichen Auswirkungen der betrieblichen Maßnahmen. In enger Zusammenarbeit mit den Betrieben werden individuelle Konzepte zur Gefahrenabwehr erstellt. Mehr dazu unter: Herdenschutz » Landesbetrieb Landwirtschaft HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Informationen zu Fördermöglichkeiten

Informationen zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Für die Weidehaltung von Schafen, Ziegen und Gatterwild gilt eine landesweite Antragsberechtigung. Ausführliche Informationen zu der Richtlinie sind auf der Homepage der WIBank zusammengestellt: https://www.wibank.de/weidetierschutzÖffnet sich in einem neuen Fenster

Förderung für Herdenschutzmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Gatterwild

Es gilt eine landesweite Antragsberechtigung nach der Richtlinie Weidetierschutz.

Förderung für Herdenschutzmaßnahmen bei Rindern

Bitte entnehmen Sie die antragsberechtigten Gemeinden der nachstehenden Liste:

Förderung für Herdenschutzmaßnahmen bei Pferden: Zurzeit liegt keine Antragsberechtigung für Herdenschutzmaßnahmen für Pferdeweiden nach der Richtlinie Weidetierschutz vor.

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